Wettbewerbsbedingungen Sammellinse-Leserwettbewerb

- gültig ab SL-Wettbewerb 2022 -


  1. Teilnahmeberechtigte

    1. Mitglieder der BSW – Foto/Filmgruppen
    2. Alle BSW -Förderer und ihre wirtschaftlich nicht selbstständigen Familienangehörigen. Diese können sich beteiligen, wenn ihre Werke über eine BSW-Fotogruppe oder direkt an den Ausrichter eingereicht werden.
  2. Zugelassene Aufnahmen

    Es sind nur Bilddateien zugelassen.

  3. Wettbewerbscharakter

    Der jährliche Sammellinse-Leserwettbewerb setzt sich aus drei einzelnen Themenwettbewerben zusammen. Jeder Einzelwettbewerb wird separat bewertet. Nach Abschluss des dritten Einzelwettbewerbs wird ein Jahres-Gesamtergebnis ermittelt.
  4. Themen

    Das Wettbewerbsthema eines jeden Einzelwettbewerbs legt der Hauptbeauftragte Foto/Diaporama in
    Abstimmung mit dem Arbeitsausschuss Foto fest. Es wird spätestens 8 Monate vor Einsendeschluss
    in der Sammellinse ausgeschrieben.

  5. Bilderzahl und Mischung der Bildgruppen

    Je Einzelwettbewerb können maximal 3 Werke zu dem ausgeschriebenen Thema eingereicht werden.

  6. Bildgröße und Präsentation

    Die Bilddatei muss mindestens 2.048 Pixel für die lange Bildseite aufweisen.

    Sie muss im JPG - Format, Qualität 12, auf CD-R/RW oder DVD-R/RW archiviert sein.
    Die Gestaltung oder Bearbeitung der Bilder innerhalb der vorgegebenen Maße ist freigestellt, jedoch müssen alle Bestandteile des Bildes vom Autor stammen. Die Abgabe derselben Aufnahme unter verschiedenen Themen ist nicht zugelassen.

  7. Erfassung der Werke

    Alle einzusendenden Werke sind über das BSW-Fotoprogramm zu erfassen. Sofern dies im
    Einzelfall nicht möglich ist, ist dies mit dem Ausrichter abzustimmen.

    Über das BSW-Fotoprogramm stehen die notwendigen Autorendaten aller Mitglieder der BSW-Fotogruppen zur Verfügung. Zur Erfassung der Einsendungen ist die Dauer-Ausschreibungsdatei „sammellinse4.wtb“ erforderlich. Sie kann von der Homepage www.bsw-foto.de herunter geladen werden. Jeder Wettbewerbsteilnehmer legt im Programm eine Liste mit seinen Einsendungen an. Jedes Werk wird automatisch dem Thema „Sammellinse“ zugeordnet. Es ist um die Kategorie und den Bildtitel zu ergänzen.

    Beispiel: Hugo Muster von der Fotogruppe Bietigheim-Bissingen will ein Bild mit dem Titel „Geier im Sturzflug“ einreichen.

    Im ersten Schritt wird Herr Muster im Programm ausgewählt.

    Danach erscheint eine Eingabemaske.

    In der Spalte „Kategorie“ kann nur ausgewählt werden:

    • X3 (Sammellinse Datei)

    Es wird automatisch die Bildnummer DE-X3-7002007-01 erzeugt, die sich wie folgt zusammensetzt:

    DE X3 70 02 007 01
    Deutschland Sammellinse Bilddatei Bezirk Fotogruppe Autor Lfd. Bild-Nr.

    In der Spalte „Titel“ ist der Bildtitel einzutragen (maximal 40 Zeichen).

    Einzelheiten hierzu sind im Handbuch zum BSW-Jurierungsprogramm erläutert. Eventuelle kleine Änderungen bleiben vorbehalten. Die Gruppenleiter werden in diesem Falle rechtzeitig informiert.

  8. Bildlisten

    Über das Programm ist für jeden Autor eine Bildliste zu erzeugen, in der alle von ihm eingesandten Werke aufgeführt sind. Zum Schluss erstellt der Gruppenleiter mit dem Programm eine Gesamtliste aller teilnehmenden Autoren und Werke der Fotogruppe.

  9. Versand / Übermittlung der Bilddaten

    Die Erfassung erfolgt über das BSW-Foto-Programm. Über das Programm wird die wtz-Datei erzeugt. Sie enthält alle Informationen, die der Ausrichter benötigt.
    Die wtz-Datei soll so benannt werden, dass der Ausrichter sie der einsendenden Gruppe zuordnen kann: SL_Thema_Gruppenname.wtz

    Beispiel: SL_Archtiketur_Bietigheim.wtz

    Die wtz-Datei wird dann nach Möglichkeit über den Dienst WeTransfer (https://www.wetransfer.com) an den Ausrichter versendet. Um unnötigen Datenstransfer zu vermeiden, soll nur die wtz-Datei übermittelt werden - ohne den Bilderordner und die bisher notwendigen Listen.
  10. Ermittlung der Preisträger

    Die erfolgreichsten Autoren je Einzelwettbewerb
    Die Jurierung erfolgt mittels BSW-Jurierungsprogramm in drei Durchgängen. Nach dem ersten Durchgang (Wertung 1 – 10 Punkte) kommen die nach Punkten bestbewerteten Werke in den zweiten Durchgang. Es werden zwischen 30 und 40 % der Gesamteinsendungen angestrebt. Nach der Punktewertung des zweiten Durchgangs kommen die nach Punkten bestbewerteten Werke in den dritten Durchgang. In diesem letzten Durchgang legt die Jury in freier Aussprache, unabhängig von der erreichten Punktezahl, die Plätze 1 bis 10 fest. Diese Bilder werden mit Angabe der Platzierung in der Sammellinse abgedruckt. Die Autoren der Plätze 1 bis 5 erhalten eine Urkunde, ebenfalls der Autor, der in der Gesamtsumme der eingereichten Bilder die meisten Punkte erreicht hat.
     
    Die erfolgreichsten Autoren des Jahres-Gesamtwettbewerbs
    Nach Abschluss des 3. Einzelwettbewerbs wird das Jahres-Gesamtergebnis durch Addition der drei Einzelwettbewerbs-Ergebnisse ermittelt. Der Autor mit der höchsten Punktzahl (Gesamtsieger) bekommt die „Super-Linse“ und darf sich mit einer Doppelseite der Sammellinse mit seinen Werken präsentieren.
    Die 5 bestplatzierten Teilnehmer in der Gesamtwertung werden mit Urkunden ausgezeichnet. Bei Punktgleichheit erhöht sich die Zahl der Gesamtsieger entsprechend.
     
    Die erfolgreichste Fotogruppe des Gesamtwettbewerbs
    Die erfolgreichste Fotogruppe des Gesamtwettbewerbs wird wie folgt ermittelt:
    Je Einzelwettbewerb und Fotogruppe werden die 5 erfolgreichsten Autoren ermittelt; die von ihnen erlangten Punkte werden addiert, um so je Einzelwettbewerb für jede Fotogruppe ein Gruppen-Zwischenergebnis zu ermitteln.
    Nach Abschluss des dritten Einzelwettbewerbs werden die drei Gruppen-Zwischenergebnisse addiert.
    Die Gruppe mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält als „erfolgreichste Fotogruppe“ ebenfalls eine Doppelseite in der Sammellinse.
    Bei Punktgleichheit erhöht sich die Zahl der „erfolgreichsten Fotogruppen“ entsprechend.
    Das Ergebnis der Jury-Sitzung wird den Teilnehmern über die Fotogruppen vom  Zentralen Fachberater mitgeteilt. Außerdem wird es nach Möglichkeit zeitnah in die BSW-Homepage im Internet eingestellt (www.bsw-foto.de).
  11. Ausrichter und Einsendungen

    Für jeden Jahreswettbewerb wird vom Hauptbeauftragten Foto/Audiovision eine ausrichtende BSW-Fotogruppe benannt. Sie wird in der Sammellinse bekannt gegeben.
    Die ausrichtende Gruppe wählt im Einvernehmen mit dem Hauptbeauftragten Foto/Audiovision je Einzelwettbewerb erfahrene und qualifizierte Juroren für die Bewertung aus.
    Einsendeschluss je Einzelwettbewerb ist jeweils der 1. Dezember (für das Folgejahr), 1. April und 1. August eines Jahres (Datum des Poststempels).
  12. Rechte am Bild

    Der Fotograf versichert, dass er alleiniger Urheber der zum Wettbewerb eingerichteten Fotoarbeiten ist, über diese und die an ihm bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen darf und sämtliche Bilder frei von Rechten Dritter sind. Der Fotograf hat dafür einzustehen, dass die abgebildeten Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Gegenständen und Kunstwerken sowie etwaige Urheber von Bildern, aus denen die im Wettbewerb eingereichten Arbeiten durch eine Bearbeitung oder Umgestaltung hervorgegangen sind, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Fotografien in nachweisbarer Form erteilt haben. Der Fotograf versichert, bei der Herstellung seiner
    Aufnahmen nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, insbesondere auch nicht gegen Vorschriften betreffend des Natur- und Artenschutzes. Der Fotograf haftet für sämtliche Schäden, die dem Veranstalter dadurch entstehen, dass er die erforderliche Einwilligung abgebildeter oder dritter Personen nicht eingeholt hat. Der Autor hat den Veranstalter von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  13. Weitere Bestimmungen

    Alle Bilder, die den Ausschreibungsbedingungen nicht entsprechen, werden der Jury nicht vorgelegt.
    Durch die Einsendung seiner Bilder und Bilddateien erkennt jeder Teilnehmer die hier aufgeführten Bedingungen als verbindlich und die Entscheidung des Preisgerichtes, das unter Ausschluss des Rechtsweges tagt, als unanfechtbar an.
    Der Autor/Fotograf ist mit einer honorarfreien Veröffentlichung seiner Aufnahmen in der Sammellinse, auf der BSW-Homepage (www.bsw-foto.de) und in der Presse sowie zu Werbezwecken für die Stiftung BSW einverstanden. Die Bilder dürfen in die digitale BSW-Bild-Datenbank aufgenommen und den BSW-Fotogruppen für  Bildbesprechungen zugänglich gemacht werden. Die weiteren Nutzungs- und Verbreitungsrechte verbleiben beim Fotografen.
     
    Die ausrichtende Gruppe verpflichtet sich, alle Einsendungen mit größter Sorgfalt zu behandeln.
    Für Verluste oder Beschädigungen wird keine Haftung übernommen.

Willy Reinmiedl
Hauptbeauftragter für Fotografie und Audiovision


stiftungsfamilie.de Impressum Datenschutz